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Honorarprofessor für Medizinrecht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
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PLUS
Der DHV-Karriere-Newsletter Ausgabe 7-8/2024
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Nützliches Wissen für den Berufsalltag von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vom Postdoc bis zur Institutsleiterin. Das ist PLUS, der Karriere-Newsletter des DHV.
PLUS erscheint jeden ersten Mittwoch im Monat. Die nächste Ausgabe erscheint am 4. September 2024. Für alle DHV-Mitglieder oder nach Anmeldung.
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| Besser führen durch Selbstreflexion |
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Selbstreflexion ist eine Schlüsselkompetenz für Führungskräfte. Sie hilft dabei, eigene Stärken und Schwächen zu erkennen und das eigene Verhalten sowie Entscheidungen kritisch zu hinterfragen. Techniken wie Journaling, retrospektive Betrachtungen und die Nutzung ruhiger Momente können die Selbstreflexion fördern. Außerdem ist es wichtig, Feedback von außen einzuholen und Zeit für diese Reflexionsprozesse einzuplanen. Das trägt zur persönlichen Entwicklung, besseren Teamarbeit und letztlich zum beruflichen Erfolg bei. In „Forschung & Lehre“ erklärt Michael Busch, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Management & Leadership Development der Fachhochschule Wiener Neustadt, die Techniken, mit denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Fähigkeit zur Selbstreflexion verbessern können und was die besten Momente hierfür im Arbeitsalltag sind.
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Quelle: Forschung & Lehre
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| Erfolgreich zur Ingenieurprofessur |
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Eine Professur im Ingenieurwesen erfordert eine Mischung aus akademischer Qualifikation und praktischer Erfahrung. Die Promotion ist die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung auf eine Professur. Hinzu kommen habilitationsäquivalente Leistungen wie Publikationen in angesehenen Fachzeitschriften. Die Chancen erhöhen außerdem Erfahrungen in Lehre und der akademischen Selbstverwaltung, einschließlich der Betreuung von Studierenden und der Mitwirkung in Gremien, wie die Ingenieurwissenschaftler Olaf Wünsch und Hans-Joachim Bargstädt in der aktuellen Ausgabe von „Forschung & Lehre“ schreiben. Darin betonen sie weiter die Bedeutung einer einschlägigen Industrieerfahrung, da Kandidatinnen und Kandidaten dadurch praktische Kenntnisse und Managementfähigkeiten erhielten. Die Fähigkeit, Forschung in die Praxis zu übertragen, gewinne an Bedeutung. Institutionen wie die DFG verlangten zunehmend Transferkonzepte. Nicht zuletzt sollten moderne Ingenieurinnen und Ingenieure neben naturwissenschaftlichen Kenntnissen auch soziologische, physiologische und ökologische Erfahrungen mitbringen. Die Kombination dieser Aspekte sei für den Erfolg einer Ingenieurprofessur unerlässlich.
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| Quelle: Forschung & Lehre |
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© DHV
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| DHV im Film |
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| DHV und LinkedIn |
Der Deutsche Hochschulverband (DHV) ist auch auf Linkedin. Unter de.linkedin.com/company/deutscher-hochschulverband gibt es einen zusätzlichen Kanal, über den Sie Informationen rund um die wissenschaftliche Karriere erhalten. Folgen Sie uns, um stets auf dem Laufenden zu bleiben.
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| Eigenqualifizierung während der Arbeitszeit |
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Zu den Kernaufgaben von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Universitäten, die befristet mit dem Ziel der wissenschaftlichen Qualifikation beschäftigt sind, gehört die – in aller Regel weisungsgebundene – Erbringung von wissenschaftlichen Dienstleistungen in Forschung und Lehre. In der Hochschulmedizin sind auch Aufgaben der Krankenversorgung erfasst. Hochschulrechtlich gehört aber auch die eigene vertiefte wissenschaftliche Arbeit – z. B. für eine Promotion, Habilitation oder zur Erbringung zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen – mit zu den vertraglich geschuldeten Arbeitsaufgaben der zur Qualifikation befristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeitenden. In welchem Umfang diesen im Rahmen des befristeten Arbeitsverhältnisses hierfür Zeit gegeben werden muss, ist in den Hochschulgesetzen der Länder nicht immer präzise geregelt. Eine der großzügigsten Regelungen enthält das Berliner Hochschulgesetz, nach dem wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Qualifikationsstellen mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit für selbständige Forschung, zur eigenen Weiterbildung oder zur Promotion zur Verfügung zu stellen ist. In anderen Bundesländern, z. B. in Niedersachsen, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern, sieht das Hochschulrecht vor, dass wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen ihrer Dienstaufgaben im Umfang von mindestens einem Drittel der vereinbarten Arbeitszeit Gelegenheit zu selbständiger vertiefter wissenschaftlicher Arbeit zu gewähren ist. Eine Reihe von Bundesländern, z. B. NRW, Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg, legen dagegen keinen klaren prozentualen Anteil der Arbeitszeit fest, der zur eigenen Qualifizierung zur Verfügung gestellt werden muss. Sie formulieren offener, dass im Rahmen der Dienstaufgaben ausreichend bzw. angemessen Gelegenheit zu eigener wissenschaftlicher Arbeit gegeben werden soll. Auch wissenschaftliche Mitarbeitende mit befristeten Teilzeitstellen zur wissenschaftlichen Qualifikation müssen sich vor diesem Hintergrund nicht darauf verweisen lassen, für die Tätigkeit an ihrer Qualifikationsarbeit stünde allein die Freizeit außerhalb der Teilzeitstelle zur Verfügung.
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| Quelle: Justitiariat |
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| Fragen an die Berufungskommission? |
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Die erste Hürde bei der Bewerbung auf eine Professur ist nach der Einreichung der Bewerbungsunterlagen die Einladung zu einem Probevortrag durch die Berufungskommission. Hiermit sind vielfältige Fragen verbunden: Ist es Ihnen gestattet, ein Vortragsthema frei zu wählen, oder gibt Ihnen die Kommission ein Thema vor? Vor welchem Auditorium werden Sie sprechen und welche technischen Hilfsmittel sind üblich? Ist es erwünscht, dass Sie im Vorfeld Ihres Probevortrags das jeweilige Institut oder den Fachbereich besichtigen und gegebenenfalls auch mit den Kolleginnen und Kollegen vor Ort ins Gespräch kommen? Natürlich ergeben sich auch Fragen im Hinblick auf den Vortrag selbst. Wie wissenschafts- oder lehrorientiert soll er z. B. angelegt sein? Nicht alle Berufungskommissionen werden diese für Sie wichtigen Punkte im Vorfeld proaktiv ansprechen. Sollten Sie daher vor dem Probevortrag Fragen haben, zögern Sie nicht und gehen Sie unmittelbar auf die jeweilige Kommission zu. Im Regelfall wird Ihnen zumindest die oder der Vorsitzende als Ansprechperson genannt. Gegebenenfalls gibt es auch verfahrensleitende Berufungsbeauftragte durch das zentrale Fakultätsmanagement. Es ist in jedem Fall anzuraten, dass Sie sich mit Ihren objektiv nachvollziehbaren und plausiblen Fragen an die Kommission wenden, um sich optimal auf den Probevortrag vorbereiten zu können. Sicherlich wäre es für Sie auch hilfreich, in Erfahrung zu bringen, aus welchen Personen neben dem Vorsitz sich die Berufungskommission zusammensetzt. Einen Rechtsanspruch auf Benennung der übrigen Kommissionsmitglieder haben Sie allerdings nicht. Gleichwohl wäre es grundsätzlich kein Nachteil, wenn Sie sämtliche Namen der Mitglieder der Berufungskommission anfragen würden. Hierdurch können Sie Ihre Passfähigkeit zu den von diesen vertretenen Fächern im Vorfeld besser abgleichen.
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Quelle: Justitiariat
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| Habilitation auch noch nach dem Ruf? |
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Für viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler führt der Weg auf eine Universitätsprofessur über die Habilitation. Die Landeshochschulgesetze verlangen von Bewerberinnen und Bewerbern regelmäßig den Nachweis sogenannter zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen. Diese können entweder im Rahmen einer Juniorprofessur, einer Habilitation oder einer wissenschaftlichen Tätigkeit innerhalb oder außerhalb einer Hochschule oder Forschungseinrichtung im In- oder Ausland erbracht worden sein. Nachdem das Bundesverfassungsgericht dem Plan des Bundesgesetzgebers, die Juniorprofessur als alleinigen Qualifikationsweg zur Universitätsprofessur zu etablieren, eine klare Absage erteilt hatte, stehen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern heute also verschiedene, aus rechtlicher Sicht gleichwertige Karrierewege offen. Die Entscheidung für einen dieser Wege hängt nicht zuletzt von der jeweiligen Fächerkultur ab.
Nicht selten befinden Berufungskommissionen im Verfahren um die Besetzung einer Universitätsprofessur die wissenschaftlichen Leistungen von Habilitandinnen und Habilitanden schon als habilitationsäquivalent, bevor die Kandidatinnen und Kandidaten das förmliche Habilitationsverfahren erfolgreich durchlaufen haben. Habilitandinnen und Habilitanden sind generell auch gut beraten, wenn sie sich nicht erst nach Abschluss der Habilitation auf Professuren bewerben.
Es stellt sich dann oft die Frage, ob die frisch Berufenen ihr Habilitationsvorhaben noch abschließen können. Die juristische Literatur steht der Habilitation von (noch) nicht habilitierten Universitätsprofessorinnen und -professoren mitunter ablehnend gegenüber. Sie begründet das mit dem Zweck der Habilitation, der mit der Berufung bereits erreicht sei. In der Praxis werden insbesondere bereits begonnene Habilitationsverfahren aber durchaus noch zu Ende gebracht. Die Gründe, warum ein Habilitationsprojekt auch nach einer Berufung noch weiter verfolgt werden soll, sind dabei vielfältig. Jedenfalls empfiehlt es sich für den konkreten Einzelfall frühzeitig – im besten Falle während der Verhandlungen um die angebotene Professur –, auch eine individuelle Beratung zu dieser Thematik in Anspruch zu nehmen und den Austausch mit der Fakultät, an der sich die Kandidatin oder der Kandidat noch habilitieren möchte, zu suchen.
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| Quelle: Justitiariat |
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| Was ist bei der Drittmitteleinwerbung zu beachten? |
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Als Hochschulmitglied sind Sie berechtigt, Drittmittel einzuwerben. Oft ist die erfolgreiche Drittmittelakquise auch Teil von Zielvereinbarungen für die Besoldung oder die Ausstattung auf einer Professur. Vor diesem Hintergrund ist der Umgang mit Drittmitteln regelmäßig Teil der hauptamtlichen Aufgaben. In diesem Rahmen sind Regeln zu beachten. So dürfen Mittel Dritter nicht ohne Kenntnis der Hochschule angenommen werden. Etwaige Verträge mit Drittmittelpartnern werden in der Regel zwischen diesen und der Hochschule abgeschlossen. Es ist daher üblich, im Rahmen von Vertragsverhandlungen die Hochschulverwaltung einzuschalten, damit diese prüfen kann, ob die Verträge den rechtlichen Vorgaben für die Drittmitteltätigkeit entsprechen. Als verantwortliche Projektleiterin oder verantwortlicher Projektleiter sind Sie bei der späteren Verausgabung der eingeworbenen Drittmittel verpflichtet, sich an die haushaltsrechtlichen Vorgaben und die Bedingungen des Drittmittelgebers zu halten. Im Zweifelsfall sollten Sie zwecks Fehlervermeidung die zuständige Abteilung der Hochschulverwaltung kontaktieren. Strafrechtlich relevantes Verhalten kann vorliegen, wenn Sie ohne Kenntnis der Hochschule Geld oder geldwerte Vorteile von einem Dritten für Ihre hauptamtliche Tätigkeit annehmen. Im Zusammenhang mit der Akquise und der Verausgabung von Drittmitteln ist es daher wichtig, die einschlägigen, regelmäßig von der Hochschule zusammengefassten und bereitgestellten rechtlichen Regelungen zu kennen. In der Regel bieten die Hochschulverwaltungen auch entsprechende Beratungen an.
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| Quelle: Justitiariat |
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Aktuelle DHV-Online-Seminare:
Berufung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften Montag, 08. Juli 2024, 09:30-13:00 Uhr
Bewerbung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften Mittwoch, 10. Juli 2024, 09:30-13:00 Uhr
Verhandlungsziele und -erfolge in Berufungsverhandlungen Freitag, 12. Juli 2024, 10:00-14:30 Uhr
Verhandlungen bei Erstberufung Freitag, 19. Juli 2024, 10:00-15:15 Uhr
Introduction to the German academic system Freitag, 26. Juli 2024, 10:00-12:00 Uhr
Alle weiteren Termine, Programme und aktuelle Informationen finden Sie unter www.dhvseminare.de. Auch InHouse-Veranstaltungen sind möglich.
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Beratung, Coaching, Mentoring
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im DHV:
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Professor Dr. Dirk Böhmann
Einer von sechzehn Anwältinnen und Anwälten im DHV
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„Potentiale erkennen“
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- Justitiar im DHV seit 2002
- langjährige Erfahrung als Coach und Mentor im Hinblick auf die Gestaltung erfolgreicher Berufungsverhandlungen
- Berufliche Schwerpunkte: Medizin- und Arbeitsrecht
- Honorarprofessor für Medizinrecht der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
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| Wer wird „Hochschullehrer/in der Jahres“? |
Der Deutsche Hochschulverband (DHV) sucht den/die „Hochschullehrer/in der Jahres 2025“. Ausgelobt wird ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro für diejenige Hochschullehrerin bzw. denjenigen Hochschullehrer, die oder der sich durch außergewöhnliches Engagement um das Ansehen des Berufsstandes verdient gemacht hat. Der Preis wird vom DHV mit Unterstützung des Zeitverlags Gerd Bucerius GmbH Co. & KG verliehen.
Vor diesem Hintergrund ruft die Berufsvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dazu auf, bis zum 30. September 2024 Kandidatinnen und Kandidaten als „Hochschullehrer/in des Jahres“ vorzuschlagen.
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© academics.de
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| Wer wird „Nachwuchswissenschaftler/in des Jahres“? |
Academics.de – der führende Stellenmarkt und Karrierebegleiter für Wissenschaft, Forschung, Öffentliches und Gesellschaft aus dem Hause „DIE ZEIT“ und „Forschung & Lehre“ – zeichnet die/den „Nachwuchswissenschaftler/in des Jahres“ aus. Mit einem Preisgeld von 5.000 Euro wird eine Nachwuchswissenschaftlerin bzw. ein Nachwuchswissenschaftler prämiert, die bzw. der mit herausragenden und zukunftsweisenden Forschungsleistungen den jeweiligen Wissenschaftsbereich nachhaltig vorangebracht hat und sich darüber hinaus durch beispielhaftes Handeln und ehrenamtliches Engagement für die Wissenschaft auszeichnet. Kandidatinnen und Kandidaten können bis zum 30. September 2024 vorgeschlagen werden.
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A - Z des Hochschulrechts
B: Chefarztvertrag
Unter dem Begriff „Chefarztvertrag“ ist ein Arbeitsvertrag für leitende Ärztinnen und Ärzte zu verstehen, der nicht dem Anwendungsbereich der einschlägigen Tarifverträge für Ärztinnen und Ärzte unterliegt. Chefarztverträge sind frei verhandelbar und gehören insoweit zu den strukturell komplexeren Vertragswerken. Chefärztinnen und Chefärzte werden regelmäßig mit der Leitung ihrer Klinik oder eines Instituts betraut. Diese Stellung beinhaltet einerseits das ärztlich-fachliche Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeitenden, andererseits die Unabhängigkeit in allen ärztlichen Entscheidungen der Diagnostik und Therapie gegenüber dem Krankenhausträger. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird regelmäßig eine Person mit der Leitung einer Klinik oder eines Instituts betraut, die gemeinsame Leitung durch zwei Chefärztinnen oder Chefärzte ist demgegenüber eine seltene Ausnahme. Der Dienstaufgabenbereich der Chefärztinnen und Chefärzte beinhaltet traditionell die Behandlung aller stationären Patientinnen und Patienten im jeweils zu vertretenden Fach einschließlich der konsularärztlichen Mitbehandlung der Patientinnen und Patienten anderer Abteilungen auf dem jeweiligen Fachgebiet. Im Zuge der in den vergangenen Jahren deutlich fortschreitenden Ambulantisierung der Medizin wurde der Dienstaufgabenbereich aber auch um solche Punkte erweitert, die vor allem zum nicht-stationären Bereich gehören. Hierzu zählen regelmäßig Tätigkeiten in medizinischen Versorgungszentren sowie das ambulante Operieren. Zwar prägen Chefärztinnen und Chefärzte das Unternehmen Krankenhaus, leitende Angestellte im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes sind sie jedoch nur dann, wenn sie nach dem Arbeitsvertrag und der tatsächlichen Stellung in der Klinik der Leitungs- und Führungsebene des Gesamtklinikums zuzurechnen sind und unternehmens- oder betriebsleitende Entscheidungen entweder selbständig vornehmen oder maßgeblich vorbereiten. Dass die Chefärzte und sonstige leitenden Ärztinnen und Ärzte für den wirtschaftlichen Bestand der Klinik von erheblicher Bedeutung sind, genügt demgegenüber nicht zur Qualifizierung als leitende Angestellte im Rechtssinne. Dies hat vor dem Hintergrund des gesetzlichen Kündigungsschutzes weitreichende Folgen. Denn der Kündigungsschutz für leitende Angestellte ist auf einen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber auf Zahlung einer Abfindung begrenzt.
Grundsätzlich haben Chefärztinnen und Chefärzte ausschließlich Dienstaufgaben in der Krankenversorgung. Im Bereich der Hochschulmedizin treten an den Universitätsklinika jedoch noch weitere Dienstaufgaben in Forschung und Lehre hinzu. Neben der Krankenversorgung und der Unterstützung von Forschung und Lehre nimmt das Hochschulklinikum Aufgaben der ärztlichen Fort- und Weiterbildung, der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Angehörigen nicht ärztlicher Berufe und weitere Aufgaben im öffentlichen Gesundheitswesen wahr. Die Aufgabentrias von Forschung, Lehre und Krankenversorgung kommt insoweit auch immer in universitären Chefarztdienstverträgen zum Tragen.
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Gute Promotionsbegleitung
Auf dem Weg zur Professur kann Postdocs, die eigenständig eine Arbeitsgruppe leiten, das Recht gewährt werden, Promovierende zu betreuen. Spätestens mit einer Juniorprofessur oder Professur gehört die Promovierendenbetreuung zu den Dienstaufgaben. Denn Nachwuchsförderung ist für die Wissenschaft essentiell.
Gute Betreuung beginnt mit der richtigen Auswahl der Doktorandinnen und Doktoranden. Hierfür ist es notwendig, sich fortlaufend über den eigenen Betreuungsstil Gedanken zu machen: Wie viel Zeit können und wollen Sie für die Begleitung eines Promotionsvorhabens aufwenden? Gehört das Dissertationsthema zu einem Bereich, der zu Ihrem Forschungsprofil passt oder es auch weitet? Geben Sie als Doktormutter oder Doktorvater das Thema vor oder nehmen Sie auch Vorschläge der Promovierenden an? Verlangen Sie vorab ein Exposé, auf dessen Grundlage über eine Annahme entschieden wird? Und last but not least: Passt Ihr Betreuungsstil zur Doktorandin oder zum Doktoranden oder gibt es Erwartungen, die Sie nicht erfüllen können oder wollen?
Gute Betreuung läuft darauf hinaus, dass Doktorandinnen und Doktoranden ihr Promotionsverfahren zügig abschließen und sich dabei fachlich und persönlich weiterentwickeln können. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass für Ihre Doktorandinnen und Doktoranden gute Arbeitsbedingungen zur Verfügung stehen. Das bedeutet z. B., dass bestmöglicher Zugang zu Laboren oder Geräten gewährt oder bei Bedarf personelle Unterstützung durch studentische Hilfskräfte oder technischen Support angeboten wird. Auch ausreichend Zeit für die Anfertigung der Dissertation im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses sollte bestehen. Unerlässlich für eine gute Betreuung ist der persönliche Kontakt und fachliche Austausch über die Doktorarbeit. Bei regelmäßigen Treffen sollten Inhalt und Fortgang der Dissertation miteinander besprochen werden. Viele Doktorandinnen und Doktoranden wollen sich auch innerhalb von Peer Groups austauschen und wissen daher den Rahmen eines Doktorandenseminars oder einer Graduiertenschule zu schätzen. Die Vernetzung der Promovierenden untereinander ist wichtig, auch und vor allem wenn sie in der Wissenschaft bleiben wollen.
Ein absolutes Muss für alle Beteiligten bleibt die Lektüre der Promotionsordnung. Dort sind die gegenseitigen Aufgaben, Fürsorgepflichten und Verfahrensabläufe vom Beginn bis zum Ende der Promotion niedergelegt und beschrieben.
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Quelle: Justitiariat
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Studium vor und nach Bologna
Volker Ladenthin, Erziehungswissenschaftler von der Universität Bonn, hat in einer Zeit studiert, in der Bologna nur als Universitätsstadt in Mittelitalien bekannt war. Seine Bonner Kollegin, die Wirtschaftswissenschaftlerin Claudia Noack, ist unter den Auspizien der Bologna-Reform, die vor 25 Jahren angestoßen wurde, in die Wissenschaftswelt gestartet. „Wenn man neu an die Universität kommt, sind nach meinem Eindruck viele erst mal überfordert, da sie nicht wissen, wie das System "Hochschule" funktioniert“, betont Noack im Interview mit „Forschung & Lehre“. „Auch ich fand es sehr hilfreich, als mir gesagt wurde, im ersten Semester hörst du dies und im zweiten Semester hörst du das, was einen nicht davon abhält, nebenbei noch andere Veranstaltungen zu besuchen, falls man daran interessiert ist.“ Volker Ladenthin erging es genau anders herum: „Erst mal habe ich mich als Neuling ganz naiv reingestürzt in alle Anforderungen. Dann habe ich gemerkt, ich bin überfordert, und habe reagiert, indem ich meine eigenen Schwerpunkte gesetzt habe. Das fand ich sehr reizvoll.“ Wie beide auf die Bologna-Reform blicken, wo sie Stärken, aber auch Schwächen sehen, erfahren Sie im vollständigen Interview.
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