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Newsletter 1/2026


Inhalt:


Hochschulpolitik


DHV mit Reformvorschlägen zur W-Besoldung
DHV mit Reformvorschlägen zur W-Besoldung
© pishit / iStock.com


Der Deutsche Hochschulverband (DHV) sieht bei der 2005 eingeführten W-Besoldung weiterhin Optimierungsbedarf. Mit einem Zehn-Punkte-Papier setzt sich die Berufsvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler deshalb für eine Weiterentwicklung und Harmonisierung der W-Besoldung ein. „Faire und leistungsgerechte Bedingungen fördern den Wettbewerb, erhöhen die Binnenmobilität und stärken die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Deutschland für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem In- und Ausland“, betonte DHV-Präsident Professor Lambert T. Koch in einer ergänzenden Presseerklärung.

Der DHV regt konkret an, das Grundgehalt als tragende Säule der W-Besoldung konsequent zu stärken und auf Mindest- oder Grundleistungsbezüge zu verzichten. Sofern in den Ländern Erfahrungsstufen vorgesehen sind, sollten Zeiten einer Juniorprofessur bei der Stufenbemessung angerechnet werden. Leistungsbezüge sind laut DHV in allen Besoldungsgruppen – auch in W1 – tatsächlich zu vergeben, laufende Leistungsbezüge an Besoldungsanpassungen zu koppeln und Einmalzahlungen als Instrument punktueller Anerkennung zu ermöglichen. Sperrklauseln in Berufungs- und Bleibeverhandlungen, aber auch Rückzahlungsklauseln lehnt der DHV ab. Besondere Leistungsbezüge seien grundsätzlich unbefristet oder nach einer Bewährungsphase entfristbar auszugestalten sowie Funktions-Leistungsbezüge für ein breites Spektrum von Aufgaben in angemessener Höhe vorzusehen. Dafür müsse die B10-Grenze bei Funktions-Leistungsbezügen und Einmalzahlungen flexibler gehandhabt werden können. Die Ruhegehaltfähigkeit von Leistungsbezügen sei kraft Gesetzes sicherzustellen, ohne zusätzliche Erklärungspflichten. Bei länderübergreifenden Wechseln gelte es, Wartezeiten für die Ruhegehaltfähigkeit von Leistungsbezügen zwingend anzurechnen, um Versorgungslücken zu vermeiden. Forschungs- und Lehrzulagen will der DHV nicht nur für private, sondern ausdrücklich auch für öffentlich-rechtliche Drittmittel öffnen. Bei gemeinsamen Berufungen müssten Leistungen in außeruniversitären Instituten rechtssicher in die Leistungsbezüge und deren Ruhegehaltfähigkeit einfließen.

Quellen: Deutscher Hochschulverband



Uni-Barometer 2024: Bundesweite Betreuungsrelation nunmehr bei 1:58
Uni-Barometer 2024: Bundesweite Betreuungsrelation nunmehr bei 1:58

© Wavebreakmedia / iStock.com



Die Zahl der Universitätsprofessorinnen und -professoren hat sich im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr minimal erhöht. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts, die für das Uni-Barometer 2024 „Forschung & Lehre“ ausgewertet wurden, lehrten 29.395 Professorinnen und Professoren an deutschen Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen, darunter 1.745 Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren. Insgesamt gibt es damit 66 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer mehr als im Jahr 2023.

Die Zahl der Studierenden ist gegenüber 2023 um 10.822 gesunken. An Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen studieren mithin zurzeit 1.715.225 Menschen. Das Betreuungsverhältnis hat sich gegenüber 2023 im Durchschnitt von 1:59 auf 1:58 pro Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer verbessert.

Erneut wurden auch die Betreuungsverhältnisse in den einzelnen Bundesländern erhoben. Die beste Betreuungsrelation haben Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen mit jeweils 41 Studierenden pro Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer. Das Schlusstrio bilden Bayern mit 58 vor Hessen mit 60 und Nordrhein-Westfalen mit 77 Studierenden pro Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer. 

Quelle: Forschung & Lehre




Wissenschaft geht auch ins neue Jahr eher mit Sorge als mit Zuversicht
Wissenschaft geht auch ins neue Jahr eher mit Sorge als mit Zuversicht

© Martin Keiler / iStock.com



Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland sehen auch dem Jahr 2026 für die Wissenschaft eher mit Sorge als mit Zuversicht entgegen. Dies geht aus der „PULS“-Umfrage hervor, die das Zentrum für Evaluation und Methoden der Universität Bonn unter den Mitgliedern des Deutschen Hochschulverbands (DHV) durchgeführt und deren Ergebnisse die Zeitschrift „Forschung & Lehre“ veröffentlicht hat. 25 Prozent blicken eher mit Zuversicht, 75 Prozent eher mit Sorge auf das neue Jahr. Damit setzt sich der negative Trend des Vorjahres fort. 2024 hatten 24,6 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die gleiche Frage geantwortet, dass sie eher mit Zuversicht, und 75,4 Prozent, dass sie eher mit Sorge auf das nächste Jahr blicken.

Das zu Ende gehende Jahr 2025 bewerteten 38,5 Prozent als eher gut und 61,5 Prozent als eher schlecht für die Wissenschaft in Deutschland. Ein Jahr zuvor hatten 40,1 Prozent der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler das zurückliegende Jahr als eher gut und 59,9 Prozent als eher schlecht beurteilt.

Quellen:Forschung & Lehre


„1.000 Köpfe-Plus-Programm“: Humboldt-Stiftung erweitert Förderung
„1.000 Köpfe-Plus-Programm“: Humboldt-Stiftung erweitert Förderung
© Alexander von Humboldt-Stiftung


Die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) baut im Rahmen des „1.000-Köpfe-Plus-Programms“ des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) ihr Portfolio weiter aus. So wird das Preisgeld für die Alexander von Humboldt-Professur von maximal fünf Millionen Euro auf bis zu zehn Millionen Euro erhöht. Außerdem wird der Förderzeitraum standardmäßig auf sieben Jahre verlängert.

Zusätzlich schreibt die AvH einen neuen Forschungspreis aus. Die Verleihung von voraussichtlich 20 Humboldt Research Professorships pro Jahr soll in mindestens drei Auswahlrunden 2026, 2027 und 2028 erfolgen. Ab sofort können deutsche Universitäten und Forschungseinrichtungen hierfür herausragende Forschende aus dem Ausland nominieren. Im Unterschied zur Humboldt-Professur sollen mit den Humboldt Research Fellowships internationale Spitzenkräfte für innovative Forschungsprojekte in Deutschland gewonnen werden, ohne dass sie ihre Stelle oder Arbeitsgruppe im Ausland aufgeben müssen.

Das neue Förderformat, das allerdings noch unter einem Finanzierungsvorbehalt steht, wird ein Preisgeld von 1,5 Millionen Euro für theoretisch arbeitende und drei Millionen Euro für experimentell arbeitende Forschende für einen Zeitraum von fünf Jahren gewähren. Mit der Förderung ist die Erwartung verbunden, dass langfristige Kooperationen mit Kolleginnen und Kollegen in Deutschland initiiert, eine internationale Arbeitsgruppe in Deutschland aufgebaut und weitere kreative und erfolgversprechende Forschungsformate entwickelt werden.

Quellen: Alexander von Humboldt-Stiftung | Forschung & Lehre



Länder machen Druck bei Tierversuchsgesetz
Länder machen Druck bei Tierversuchsgesetz
© Evgenyi_Eg / iStock.com


Kurz vor Jahresende haben die Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister der Länder die Bundesregierung in einem gemeinsamen Schreiben an Pläne aus dem Koalitionsvertrag zur Entlastung der Forschung von unnötiger Förderbürokratie erinnert. Das geplante eigenständige Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche sei zeitnah und unter Beteiligung der Länder umzusetzen. Zugleich schließen sich die Bundesländer den Forderungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft an, die im Rahmen einer Pilotstudie die Dauer der Verfahren, das hohe Aufkommen von Rückfragen und die großen Verfahrensunterschiede zwischen den Genehmigungsbehörden bemängelt hatte.

Konkret verlangen die Bundesländer eine angemessene Prüftiefe, die das fachspezifische Wissen der Forschenden respektiert, sowie den Abbau bürokratischer Hürden, die nicht zur Verbesserung des Tierschutzes beitragen. Es müsse Rechtssicherheit durch die nationale Harmonisierung der Genehmigungsverfahren mit bundesweit einheitlicher Definition der wesentlichen Prozessschritte geschaffen werden. Zudem seien die gesetzlich vorgeschriebenen Bearbeitungsfristen strikt einzuhalten und ein regelmäßiges Monitoring der Verfahren durchzuführen.

Darüber hinaus mahnen die Wissenschaftsministerien der Länder eine Überarbeitung der entsprechenden Regelungen in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundes zum Tierschutzgesetz an. Auch auf diesem Wege sei eine Entlastung von Forschung und Lehre zu erreichen.

Quelle: Forschung & Lehre



DFG lässt KI-Einsatz künftig auch in der Begutachtung zu
DFG lässt KI-Einsatz künftig auch in der Begutachtung zu
© DFG


Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) will unter Kautelen die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Begutachtung von Förderanträgen ermöglichen. Bereits 2023 hatte die Förderorganisation festgelegt, dass KI bei der Ausarbeitung von Förderanträgen genutzt werden kann, solange dies offengelegt wird. An vier Voraussetzungen will die DFG nunmehr die Ausweitung des Einsatzes von KI-Tools auch in der Begutachtung knüpfen. Die Verarbeitung vertraulicher Antragsinhalte soll demnach nur zulässig sein, wenn die „Antragsinhalte von den Anbietern des KI-Systems nicht dauerhaft und über den konkreten Einsatzzweck hinaus gespeichert werden". Die Gutachterinnen und Gutachter sollen ebenfalls verpflichtet werden, die Nutzung von KI unter Nennung der spezifischen Einsatzzwecke offenzulegen. Ferner wird eine kritische Prüfung aller KI-generierten Inhalte erwartet und eine unreflektierte Übernahme von Inhalten untersagt. Schließlich soll die inhaltliche Verantwortung für die Gutachten vollständig bei den Gutachterinnen und Gutachtern verbleiben.

Quelle: DFG



BMFTR und die digitale Transformation an den Hochschulen
BMFTR und die digitale Transformation an den Hochschulen
© anyaberkut / iStock.com


Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) will die digitale Transformation der Hochschulen im Rahmen der Hightech-Agenda mit einem Maßnahmenbündel unterstützen. Beschlossen ist der Ausbau des „Hochschulforums Digitalisierung“, das in den nächsten vier Jahren mit zwanzig Millionen Euro gefördert wird. Für das Projekt „KI-LOTSE“, das Hochschulen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) beraten soll, stehen 4,7 Millionen Euro zur Verfügung. Zusätzliche 6,9 Millionen Euro fließen in ein Verbundprojekt zur Stärkung von KI-Kompetenz an Hochschulen, das Lernmaterialien und KI-Tools entwickeln soll.

Unbeeindruckt davon zeigte sich die Opposition im Deutschen Bundestag. Sie verwies darauf, dass die Bund-Länder-Initiative „KI in der Hochschulbildung“ zum Jahresende 2025 ausgelaufen ist und damit 133 Millionen Euro an direkter Förderung für 81 Hochschulen wegfielen. „Die Hochschulen brauchen eine verlässliche Finanzierung für Hardware, Lizenzen und Personal. Ein Lotse nützt nichts, wenn das Schiff der deutschen Hochschulbildung aufgrund von Mittelkürzungen auf Grund läuft“, so die forschungspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen, Ayşe Asar, in einer Stellungnahme.



Streit um Professuren: Berlin will Beamtenstellen reduzieren
Streit um Professuren: Berlin will Beamtenstellen reduzieren
© Berlin


Der Berliner Senat und die Landeshochschulen verhandeln derzeit laut „Tagesspiegel“ über die Anzahl der Planstellen für verbeamtete Professuren, die der Stadtstaat verringern möchte. Hintergrund ist die ab diesem Jahr vereinbarte Übernahme der Pensionsverpflichtungen für Beamtinnen und Beamte durch das Land Berlin von den Hochschulen, die die Versorgungslasten bislang selbst tragen mussten. Die HU Berlin zeigt sich der Zeitung zufolge verärgert über die geplante Absenkung und droht, die im Herbst verhandelten, neuen Hochschulverträge erst zu unterzeichnen, wenn eine aus ihrer Sicht vertretbare Einigung über die Planstellen erzielt wurde. Das Land begründet die Verringerung damit, dass die Planstellen, insbesondere an den großen Hochschulen, in den vergangenen Jahren nicht annähernd ausgeschöpft worden seien. Stattdessen will sich die Senatsverwaltung künftig an der aktuellen Anzahl der verbeamteten Professorinnen und Professoren orientieren. Die HU befürchtet, durch die Reduzierung der Planstellen Professuren vermehrt als Angestelltenverhältnisse ausschreiben zu müssen. Das könne die Wettbewerbsfähigkeit Berlins bei der Berufung von Spitzenwissenschaftlerinnen und Spitzenwissenschaftlern beeinträchtigen, da in den anderen Bundesländern und beim Bund Professorinnen und Professoren in der Regel verbeamtet werden.

Quelle: Tagesspiegel



Jena und Ilmenau definieren Studienhöchstdauer
Jena und Ilmenau definieren Studienhöchstdauer
© Thüringen


An der Universität Jena soll ab dem Wintersemester 2026/27 eine Begrenzung der Studienzeit für die 16.000 Studierenden eingeführt werden. Für Bachelor-Studiengänge mit sechs Semestern Regelstudienzeit bedeutet das, dass das Studium spätestens nach zehn Semestern abgeschlossen sein muss; in viersemestrigen Master-Studiengängen gilt eine Grenze von sieben Semestern. Eine ähnliche Regelung wird an der TU Ilmenau ab dem Wintersemester 2029/30 gelten: Dort dürfen Studierende künftig maximal die doppelte Regelstudienzeit benötigen. Beide Hochschulen sehen Härtefallregelungen vor.

Quellen:Forschung & Lehre
Recht aktuell


Beurlaubte Kanzlerin kann Neubesetzung ihres Postens nicht verhindern
Beurlaubte Kanzlerin kann Neubesetzung ihres Postens nicht verhindern
© FU Berlin


Die beurlaubte Kanzlerin der FU Berlin, Andrea Bör, gegen die ein gerichtlich bestätigtes Verbot der Führung der Dienstgeschäfte vorliegt, ist mit dem Versuch, die Neubesetzung ihres Postens zu verhindern, gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenüber der FU Berlin abgelehnt (Az.: OVG 4 S 42/25). Danach hätte die Universität die Planstelle vor dem Abschluss eines anhängigen Berufungsverfahrens, in dem Bör die Umwandlung ihres Beamtenverhältnisses auf Zeit in ein solches auf Lebenszeit in der Funktion als Kanzlerin der Universität begehrt, nicht neu besetzen dürfen. Laut Gericht hat Bör allerdings nicht glaubhaft gemacht, dass sie einen Anspruch auf Umwandlung ihres von vorneherein bis Mitte 2026 begrenzt bestehenden Beamtenverhältnisses auf Zeit habe. Dem stünden das gesetzliche Gebot der Ernennung der Kanzlerin bzw. des Kanzlers der Universität nur zur Beamtin oder zum Beamten auf Zeit und ein landesrechtliches Umwandlungsverbot entgegen. Da im Berliner Landesrecht die Hochschulkanzlerin bzw. der Hochschulkanzler als Mitglied des Präsidiums keine bloße Verwaltungsleiterin bzw. kein bloßer Verwaltungsleiter sei, lege es auch verfassungsrechtlich nicht nahe, dass sich eine Kanzlerin bzw. ein Kanzler im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit befinden müsse.

Quellen: OVG Berlin-Brandenburg | Forschung & Lehre



Senatsverwaltung: Kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot an der TU Berlin
Senatsverwaltung: Kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot an der TU Berlin
© TU Berlin


Die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege hat laut „Tagesspiegel“ den Vorwurf der AfD zurückgewiesen, die inzwischen nicht mehr amtierende TU-Präsidentin Professorin Geraldine Rauch habe gegen das beamtenrechtliche Neutralitätsgebot verstoßen. Auslöser war eine von der Partei angestrengte Dienstaufsichtsbeschwerde wegen einer im November 2025 an der TU Berlin zugelassenen Veranstaltung der Gruppe „Studis gegen Rechts“. Diese wollte mit „Aktionskonferenzen“ an den Berliner Hochschulen für eine Blockade des Treffens zur Gründung einer neuen AfD-Jugendorganisation im selben Monat mobilisieren. Während die Veranstaltung an der TU unter Auflagen stattfinden konnte, war dies an der FU und HU nicht der Fall.

Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra erklärte dem „Tagesspiegel“ zufolge nun nach einer Prüfung der Vorwürfe durch ihre Behörde im Wissenschaftsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses, dass kein Dienstvergehen vorliege. Das Neutralitätsgebot bedeute nicht, dass Universitäten „ein politikfreier Raum sein sollen“, so Czyborra. Vielmehr dürfe der politische Diskurs der Studierenden nicht durch „paternalistisches Eingreifen“ eingeschränkt werden. Auch könne die Meinung einer Gruppe von Studierenden in aller Regel nicht der Universitätsleitung zugerechnet werden.

Bereits zuvor hatten Gerichte entschieden, dass ein an der TU geduldetes Banner gegen die AfD-Jugend keine gezielte Benachteiligung der AfD darstelle.

Quelle: Tagesspiegel


Personalia

Stabwechsel
Stabwechsel
© Bundesregierung/Steffen Kugler


Dorothee Bär, Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, übernimmt im Jahr 2026 turnusgemäß den Vorsitz in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK). Stellvertretender Vorsitzender ist Falko Mohrs, niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur. Er wurde als Vorsitzender für die Länder wiedergewählt. In der GWK wechseln sich Bund und Länder jährlich im Vorsitz ab.



Erstmals eine Generalsekretärin
Neue Rektorin
© Patrik Lundin
Ellen Moons, gebürtige Belgierin und seit 2011 Professorin an der Universität Karlstad, hat zu Jahresbeginn ihre neue Rolle als Generalsekretärin der Königlich-Schwedischen Akademie der Wissenschaften in Stockholm angetreten. Die Physikerin ist die erste Frau in dieser Position seit der Gründung der Akademie im Jahr 1739.
Seminare

Aktuelle Online-Seminare

Berufung auf eine Juniorprofessur oder Tenure-Track-Professur W1
Donnerstag, 22. Januar 2026, 10:00-12:15 Uhr

How to become a Professor in Germany – Career Paths and Application for a Professorship in Germany
Freitag, 23. Januar 2026, 09:30-12:45 Uhr

Neu auf der Professur – Die ersten Schritte erfolgreich meistern
Dienstag, 27. Januar 2026, 09:30-14:30 Uhr

Berufungsverhandlungen effektiv führen
Donnerstag, 29. Januar 2026, 09:30-15:45 Uhr

Übernahme einer Professurvertretung
Montag, 2. Februar 2026, 09:30-11:00 Uhr

Bewerbung auf eine Professur
Montag, 9. Februar 2026, 09:30-14:00 Uhr

Verhandlungsziele und -erfolge in Berufungsverhandlungen
Mittwoch, 11. Februar 2026, 10:00-14:30 Uhr

How to become a Professor in Germany – Appointment Negotiations for a Professorship in Germany
Mittwoch, 18. Februar 2026, 09:30-12:45 Uhr

Aktuelle DHV-Präsenzworkshops

Haltung vor Handlung – Souverän reagieren in herausfordernden Lehrsituationen
Donnerstag, 5. Februar 2026, 10:00-17:00 Uhr in Bonn

Medientraining für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
Mittwoch/Donnerstag/Freitag, 04.-06.03.20226, in Tutzing

Ausgewählte DHV-Video-Seminare

Arbeitszeugnisse verfassen und verstehen

Karrierewege in der Hochschulmedizin

Nebentätigkeitsrecht

Strukturen der W-Besoldung

Alle Termine, Programme und aktuelle Informationen finden Sie unter www.dhvseminare.de.
Auch InHouse-Veranstaltungen sind möglich.

Vorschau F&L
Forschung & Lehre

Schwerpunktthema: Führung

Mit Beiträgen von Heike Bruch, Dieter Frey, Claudia Peus, Helge Braun und anderen

Weitere Beiträge:

Doris Weßels/Miriam Maibaum: Vom Deskilling zum Newskilling
Der blinde Fleck emergenter Kompetenzverschiebungen durch generative KI

Andreas Hoeschen: Großbritannien
Perspektiven der deutsch-britischen Wissenschaftspartnerschaft

Erik Schilling: Im Labyrinth des Wissens
Leben und Werk von Umberto Eco

Tagesaktuelle Nachrichten finden Sie auch auf www.forschung-und-lehre.de


DHV-Ticker

Jubiläumsaktion „Mitglieder werben Mitglieder 2026“
Jubiläumsaktion „Mitglieder werben Mitglieder 2025“
 


(Wi.) Empfehlen Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen eine Mitgliedschaft im DHV!

Wenn Sie Mitglied sind und für den DHV im Jahr 2026 mindestens zwei neue Mitglieder werben, erhalten Sie als Dankeschön für Ihr Engagement eine Geldprämie von 50 Euro pro geworbenem Mitglied.

Es lohnt sich für Sie also nicht nur, Mitglied im DHV zu sein, sondern auch neue Mitglieder zu gewinnen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des DHV unter www.hochschulverband.de/mitglied-werden oder bei der Geschäftsstelle.


Kooperationspartner

DHV und Brother
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DHV und Erich Schmidt Verlag
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DHV und VISITFLANDERS
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Die Antwort ist einfach: ein Veranstaltungsort, der seinen Teil dazu beiträgt, Ihre Konferenz zu einem Erfolg zu machen. Können Sie diese fünf Kästchen ankreuzen? Dann sind Sie schon weit gekommen

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Redaktion

Dr. Yvonne Dorf
Dr. Matthias Jaroch
Alexander Seelig

Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Ausgabe:

Roya Darabi
Angelika Wirth (Wi.)

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