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PLUS
Der DHV-Karriere-Newsletter
Ausgabe 02/2026



Nützliches Wissen für den Berufsalltag von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vom Postdoc bis zur Institutsleiterin. Das ist PLUS, der Karriere-Newsletter des DHV.

PLUS erscheint am ersten Mittwoch eines Monats. Die nächste Ausgabe erscheint am 4. März 2026. Für alle DHV-Mitglieder oder nach Anmeldung.



„Guter Streit“ als Chance
© Khafizh Amrullah / iStock.com

„Guter Streit“ als Chance
Streit gilt oft als belastend, doch die eigentliche Gefahr für soziale Beziehungen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt liegt in der Streitvermeidung sowie in der feindseligen Eskalation von Meinungsverschiedenheiten. Während ständiges Nachgeben zu aufgestautem Frust und Entfremdung führt, mündet feindseliger Streit im Recht des Stärkeren und emotionaler Erschöpfung. Beide Extreme machen unglücklich und können sich wie in einem Teufelskreis gegenseitig verstärken. Streit sollte stattdessen als offene, wertschätzende Auseinandersetzung verstanden werden. „Er ermöglicht persönliche Weiterentwicklung, fördert Kreativität, stärkt Beziehungen und hält unsere Gesellschaft zusammen“, schreibt der Pädagoge Christian Boeser von der Universität Augsburg in „Forschung & Lehre“. Den Schlüssel für konstruktiven Streit sieht er in der zwischenmenschlichen Wertschätzung und in der Anerkennung des Gegenübers als „Gegner“ statt als „Feind“.

Für eine gelingende Streitkultur gilt es nach Boeser, die Balance zwischen klarer eigener Positionierung und Offenheit für fremde Perspektiven zu finden. Scheitern gehöre dazu. Niemand streite immer perfekt, und eine Fehlertoleranz gegenüber sich selbst und anderen sei unerlässlich. „Ein Konflikt muss nicht zwingend gelöst werden, sondern es genügt oftmals, wenn eine Verständigung untereinander über unterschiedliche Interessen und Werte ermöglicht wird“, ergänzt Boeser. Wie wir lernen können, im Alltag den „guten Streit“ zu pflegen, lesen Sie im verlinkten Artikel.

Quelle: Forschung & Lehre
Bildschirmfrei als Lösung?
© Jakub Zerdzicki/ iStock.com

Bildschirmfrei als Lösung?
Gehören digitale Geräte aus Lehrveranstaltungen an Hochschulen verbannt? Bei Diskussionen um ein Verbot von Laptops, Tablets und Smartphones in Hörsälen und Seminaren wird oft mit der Ablenkung der Studierenden argumentiert. Die aktuelle Studienlage stützt nach Einschätzung des Mainzer Medienpädagogen Stefan Aufenanger solche Aussagen allerdings nicht: Das bloße Vorhandensein digitaler Geräte beeinträchtigt die Konzentration demnach nicht signifikant. Auch andere Argumente für Verbote von digitalen Geräten überzeugen den Medienpädagogen wissenschaftlich nicht: Ablenkung könne vielerlei Ursachen haben. Ebenso sei ein pauschales Verbot mobiler Endgeräte per Hausrecht unzulässig, sofern keine konkrete Störung des Lehrbetriebs vorliege und die Nutzung der grundrechtlich geschützten Wahl der Lernmethode diene.

Vor diesem Hintergrund plädiert Aufenanger dafür, „Studierende als erwachsene Lernende ernst zu nehmen“. Statt Verboten sollte der Dialog über einen reflektierten Medieneinsatz und die kritische Auseinandersetzung mit der Forschung im Vordergrund stehen: „Wenn Lehrende sich gestört fühlen, sollten sie das Gespräch mit den Studierenden suchen. Sie könnten mit den Studierenden die Pro- und Contra-Argumente eines Verbots von Smartphones und Tablets in ihrer Lehrveranstaltung und insbesondere beim Lernen erarbeiten“, rät Aufenanger in „Forschung & Lehre“ denjenigen Kolleginnen und Kollegen, die der Nutzung von digitalen Geräten in ihren Veranstaltungen skeptisch gegenüberstehen.

Quelle: Forschung & Lehre

Längere Peer-Review-Zeiten für Wissenschaftlerinnen
© Maks_Lab / iStock.com

Längere Peer-Review-Zeiten für Wissenschaftlerinnen
Eine in der Fachzeitschrift PLOS Biology veröffentlichte Untersuchung der Universität Nevada belegt systematische Unterschiede bei der Begutachtungsdauer wissenschaftlicher Artikel in der Biomedizin und den Lebenswissenschaften. Die Auswertung von über 36,5 Millionen Publikationen aus der PubMed-Datenbank ergab, dass Arbeiten von Frauen in diesen Fachgebieten über fast alle untersuchten Länder hinweg signifikant länger im Peer-Review-Prozess verbleiben als jene ihrer männlichen Kollegen. Neben geschlechtsspezifischen Vorurteilen könnten dafür dem Forschungsteam zufolge ein höherer Zeitbedarf für Überarbeitungen und Neueinreichungen aufgrund stärkerer beruflicher oder privater Belastungen ursächlich sein. Zudem könnte die statistisch geringere Publikationserfahrung von Frauen eine Rolle spielen, da deren Repräsentanz in den Publikationsdatenbanken erst in jüngerer Zeit zugenommen hat.

In einigen wenigen Fachbereichen wie Biophysik, Biologie, Molekularbiologie, Chemie, Frauengesundheit, Genetik oder Computerbiologie sind jedoch Lichtblicke zu verzeichnen. Dort wurden Arbeiten von Erstautorinnen schneller angenommen. Das Studienteam betont, dass die weitere Dokumentation der ausgemachten „Geschlechterlücke“ notwendig sei, um wirksam dagegen angehen zu können.

Quelle: Forschung & Lehre
 Schreiben im KI-Zeitalter
© Jakub Zerdzicki/ iStock.com

Schreiben im KI-Zeitalter
Zwei bundesweite Studierendenbefragungen der Goethe-Universität Frankfurt zeigen, dass neun von zehn Teilnehmenden Künstliche Intelligenz (KI) zum akademischen Schreiben einsetzen. Die verbreitete Befürchtung, dass ein Großteil der Studierenden nicht mehr selbst schreibt, bestätigten die Umfragen indes nicht. Zwar sieht der Großteil der Befragten den Einsatz von KI kritisch und ist sich der vor allem inhaltlichen Schwächen bewusst, gleichzeitig ist das zeitsparende Tool verführerisch. Problematische Teilnutzungen sind ebenfalls verbreitet. Wie können Hochschulen problematischer KI-Nutzung und dem Abbau von Schreibkompetenzen entgegensteuern? Einen differenzierten Blick auf Einsatzszenarien von KI werfen Nora Hoffmann, Leiterin des Schreibzentrums der Goethe-Universität Frankfurt, und Sarah Schmidt, Leiterin des Methodenzentrums Sozialwissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt, in „Forschung & Lehre“: „Um an den Ursachen für problematische KI-Nutzung Studierender anzusetzen, sollte Schreiben an Hochschulen nicht wie bisher in erster Linie als Prüfungsleistung thematisiert werden. Stattdessen ist es an der Zeit, Schreiben als Weg zum Denken und Lernen in den Vordergrund zu rücken und stärker in die Lehre zu integrieren“, schreiben die Autorinnen.

Quelle: Forschung & Lehre

DHV im Film
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DHV im Film
Warum es sich für Sie lohnt, Mitglied in Ihrer Berufs- und Interessenvertretung zu werden, erfahren Sie im folgenden Film.

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DHV und „LinkedIn“
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DHV und „LinkedIn“
Der Deutsche Hochschulverband (DHV) ist auch auf LinkedIn. Unter www.linkedin.com/company/deutscher-hochschulverband gibt es einen zusätzlichen Kanal, über den Sie Informationen rund um die wissenschaftliche Karriere erhalten. Folgen Sie uns, um stets auf dem Laufenden zu bleiben.

Vertragskopie aus der Personalakte?
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Vertragskopie aus der Personalakte?
Ordnung ist – so lautet das bekannte Sprichwort – das halbe Leben. Was lässt sich aber unternehmen, wenn sich der aktuelle oder ein älterer Arbeitsvertrag, die Tätigkeitsbeschreibung oder andere Informationen zum bestehenden Arbeitsverhältnis an einer Hochschule in den eigenen Unterlagen nicht mehr auffinden lassen? Der an den staatlichen Hochschulen geltende Tarifvertrag der Länder, der TV-L (bzw. bei staatlichen Hochschulen des Bundes oder in Hessen die dort geltenden Tarifverträge), regelt ein Einsichtsrecht der Beschäftigten in ihre eigene Personalakte. Dieses Recht können die Beschäftigten persönlich oder durch einen hierzu schriftlich Bevollmächtigten, zum Beispiel einen Rechtsanwalt, ausüben. Außerdem können sie Auszüge oder Kopien aus ihren Personalakten erhalten. Einschränkungen unterliegt dieses Recht allerdings, wenn hierdurch berechtigte Interessen Dritter beeinträchtigt werden. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Unterlagen nach Datenschutzrecht schutzbedürftige personenbezogene Daten anderer Mitarbeitender enthalten. Die Hochschule kann Kosten für die Kopien aus der Personalakte geltend machen, deren Höhe sich nach den geltenden hochschulinternen Regelungen richtet. Auch bereits ausgeschiedene Mitarbeitende können aufgrund der nachwirkenden arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht noch Einsicht in ihre Personalakte nehmen bzw. Auszüge oder Kopien daraus verlangen, wenn ein sachlich begründetes Interesse daran besteht. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein neuer Arbeitgeber über das Arbeitszeugnis hinaus weitere Nachweise wie eine Tätigkeitsbeschreibung verlangt oder Unterlagen vollständig verloren gegangen sind. Das Personalakteneinsichtsrecht nach Ausscheiden gilt allerdings nur im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Personalakten, in der Regel höchstens für zehn Jahre.

Quelle: Justitiariat
Erfahrungsstufen in W2 und W3: Welche Rolle spielt die Juniorprofessur?
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Erfahrungsstufen in W2 und W3: Welche Rolle spielt die Juniorprofessur?
Die W-Besoldung ist kein einheitliches System. In vielen Ländern besteht das W-Grundgehalt aus einer festen Summe. Anders verhält es sich beim Bund, in Bayern, in Hessen und in Sachsen, wo das Grundgehalt über Erfahrungsstufen steigt. Wer nach einer Juniorprofessur (W1) auf eine W2- oder W3-Professur berufen wird, stößt dort schnell auf eine praktische Frage: Wird die Zeit auf W1 bei der ersten Stufenfestsetzung in W2 bzw. W3 berücksichtigt?

Mit der Ernennung auf solche Stellen wird grundsätzlich das Grundgehalt der Stufe 1 festgesetzt, soweit nicht Erfahrungszeiten anerkannt werden. Dabei kommt es nicht auf „wissenschaftliche Erfahrung“ im weiteren Sinne an, sondern auf die besoldungsrechtliche Systematik, also darauf, welche Zeiten das jeweilige Recht als anrechenbar definiert. Nach diesen Regeln wird typischerweise nicht jede Station einer wissenschaftlichen Karriere automatisch stufenwirksam. Die Juniorprofessur beispielsweise fällt häufig nicht darunter – entweder weil dies gesetzlich ausdrücklich so geregelt ist oder weil sie systematisch als Qualifizierungszeit eingeordnet wird, die bei der Stufenfestsetzung nicht berücksichtigt wird. Für die Praxis empfiehlt es sich daher, früh zu klären, welche Stufe vorgesehen ist und welche Zeiten nach den einschlägigen Regeln berücksichtigt werden – dann wird transparent, wie die Einstufung zustande kommt.

Die Zeit auf W1 führt bei der erstmaligen Stufenfestsetzung in W2 bzw. W3 in den stufenbasierten Systemen von Bund, Bayern, Hessen und Sachsen regelmäßig nicht automatisch, zumindest nicht vollumfänglich zu einem Stufenvorsprung. Politisch wäre dies allerdings wünschenswert. Der DHV hat zuletzt in seinem Zehn-Punkte-Papier zur Modernisierung der W-Besoldung angeregt, Zeiten einer Juniorprofessur bei der Stufenbemessung anzurechnen.

Quelle: Justitiariat

Auskunftsrecht über die Zusammensetzung der Berufungskommission?
© almir1968 / iStock.com

Auskunftsrecht über die Zusammensetzung der Berufungskommission?
Die Einladung zum „Vorsingen“ vor der Berufungskommission ist ein Grund zur Freude und Neugier. Denn für eine optimale Vorbereitung ist es sicherlich für jede Kandidatin und jeden Kandidaten von Interesse, die Besetzung der Kommission zu erfahren. Vor allem die Kenntnis der Mitglieder, die aus der eigenen Fachcommunity kommen, kann dabei hilfreich sein, um eine Vorstellung von den Erwartungen, Interessen und Vorlieben der Kommission zu gewinnen, vielleicht auch Fragen zu antizipieren und Untiefen zu umschiffen. Aber wie erfahren Sie die Besetzung? Haben Sie als Bewerberin oder Bewerber einen Anspruch auf Nennung der Namen der Kommissionsmitglieder?

Letzteres ist zu verneinen. Weder die Hochschulgesetze noch die jeweiligen Berufungsordnungen der Hochschulen begründen einen Anspruch. Vielmehr steht es im Ermessen der jeweiligen Kommission, ob sie Bewerberinnen und Bewerber über ihre Zusammensetzung informiert. Manche Hochschulen tun dies mit der Einladung zum Probevortrag. Wird eine derartige Auskunft erteilt, geht sie freilich an alle Eingeladenen, weil die Chancengleichheit im Bewerbungsverfahren zu wahren ist. Darauf haben die Bewerberinnen und Bewerber einen – auch verfassungsrechtlich gestützten – Anspruch, den sogenannten Bewerberverfahrensanspruch.

Erfolgt eine Mitteilung über die Kommissionsbesetzung hingegen nicht, kann es dennoch legitim sein, diese in Erfahrung zu bringen, etwa bei der oder dem Berufungsbeauftragten oder – soweit bekannt – dem Vorsitz der Berufungskommission. Fragen kostet ja nichts – weder Ansehen noch Chancen im Verfahren. Aber ebenso wichtig ist es, eine abschlägige Antwort richtig einzuordnen und zu akzeptieren. Die gute Vorbereitung eines fachlich und persönlich allgemein überzeugenden Auftritts, unabhängig von der jeweiligen Zuhörerschaft, bleibt für jedes „Vorsingen“ letztlich entscheidend.

Quelle: Justitiariat
Müssen Beamte dienstliche Weisungen einhalten?
© mohd izzuan / iStock.com

Müssen Beamte dienstliche Weisungen einhalten?
Beamtinnen und Beamte sind grundsätzlich verpflichtet, dienstliche Weisungen ihrer Vorgesetzten zu befolgen. Diese Pflicht sichert klare Zuständigkeiten und eine funktionsfähige Verwaltung. Weisungsgebundenheit bedeutet aber nicht blinden Gehorsam. Eine Weisung muss von einer zuständigen Stelle kommen und sie muss sich im Rahmen des Rechts bewegen.

Gerade im Wissenschaftsbereich kommt eine wichtige zusätzliche Dimension hinzu: die Wissenschaftsfreiheit. Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen betrifft das vor allem Inhalte und Methoden von Forschung und Lehre sowie wissenschaftliche Bewertungen. In diesem Kernbereich dürfen Weisungen nicht in fachliche Entscheidungen hineinregieren. Anders ist es bei organisatorischen und dienstlichen Fragen, etwa bei Zuständigkeiten, der Nutzung von Ressourcen, Dokumentations- oder Berichtspflichten oder der Einhaltung hochschulinterner Regeln. Diese Bereiche betreffende Anordnungen können auch im Hochschulkontext grundsätzlich verbindlich sein, solange sie rechtmäßig sind.

Was, wenn eine Weisung rechtlich zweifelhaft erscheint? Dann ist Klärung die beste Strategie. Das Beamtenrecht sieht hierfür die sogenannte Remonstration vor. Beamtinnen und Beamte sollen Bedenken gegenüber dem unmittelbaren Vorgesetzten vortragen und um Überprüfung bitten. Wird an der Weisung festgehalten, kann eine Bestätigung auf höherer Ebene erfolgen. Grenzen bleiben aber bestehen. Offensichtlich rechtswidrige Weisungen dürfen grundsätzlich nicht ausgeführt werden, und zu strafbaren Handlungen kann niemand wirksam angewiesen werden.

Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Beamtenverhältnis heißt das in der Praxis, dass Weisungen zu Organisation und Abläufen meist zu beachten sind. Geht es jedoch um den wissenschaftlichen Kernbereich, ist genau hinzuschauen, ob eine Anordnung die Freiheit von Forschung und Lehre berührt.

Quelle: Justitiariat

Online-Seminarprogramm
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Aktuelle DHV-Online-Seminare:

Verhandlungsziele und -erfolge in Berufungsverhandlungen
Mittwoch, 11. Februar 2026, 10:00-14:30 Uhr

How to become a Professor in Germany – Appointment Negotiations for a Professorship in Germany
Mittwoch, 18. Februar 2026, 09:30-12:45 Uhr

Berufungsverhandlungen an Medizinischen Fakultäten
Donnerstag, 19. Februar 2026, 10:00-14:30 Uhr

Die Professur – Rechte und Pflichten
Freitag, 27. Februar 2026, 10:00-14:00 Uhr

Intensivtraining für Berufungsverhandlungen
Donnerstag, 05.03.2026, 09:30-17:00 Uhr

Alle weiteren Termine, Programme und aktuelle Informationen finden Sie unter: www.dhvseminare.de. Auch InHouse-Veranstaltungen sind möglich.

Alle weiteren Termine, Programme und aktuelle Informationen finden Sie unter dhvseminare.de. Auch InHouse-Veranstaltungen sind möglich.





75 Jahre DHV: Neues Video-Seminarangebot zum Jubiläum
© dhv
Video-Seminarangebote des DHV

Die Video-Seminare des Deutschen Hochschulverbands bieten Ihnen wertvolle Informationen rund um Ihre wissenschaftliche Karriere – flexibel abrufbar, wann und wo Sie möchten. Profitieren auch Sie für nur 75 Euro zum Beispiel zu einem der folgenden Themen vom Expertenwissen der DHV-Justitiarinnen und -Justitiare:





Beratung, Coaching, Mentoring
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im DHV:



Katharina Lemke

Katharina Lemke

Eine von siebzehn Anwältinnen und Anwälten im DHV

„Potentiale entdecken“


  • Seit 2025 Leiterin der Abteilung „Recht und Beratung“
  • Geschäftsführerin des DHV-Landesverbands Nordrhein-Westfalen
  • Schwerpunkte: Hochschul-, Beamten- und Arbeitsrecht



KlarText-Preis für Wissenschaftskommunikation 2026
© Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung

Alfried Krupp-Förderpreis 2026
Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung schreibt den Alfried Krupp-Förderpreis aus. Der Preis ist mit 1,1 Millionen Euro dotiert und richtet sich an junge Universitätsprofessorinnen und -professoren der Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie der Medizin mit herausragender wissenschaftlicher Qualifikation und bereits vorliegenden exzellenten Forschungsleistungen. Vorgeschlagen werden können Kandidatinnen und Kandidaten, deren Befähigung zu Forschung und Lehre durch die Erstberufung auf eine W2- oder W3-Professur an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland bestätigt worden ist. Sie sollten nicht älter als 38 Jahre sein.

Die Vorschlagsfrist endet am Freitag, den 6. März 2026.

Weitere Informationen
Walter Benjamin-Programm
© DFG

Walter Benjamin-Programm
Das Walter Benjamin-Programm der Deutschen Forschungsgemeinschaft richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich in einer frühen Karrierephase nach der Promotion befinden. Es ermöglicht besonders qualifizierten Postdocs, ein eigenes Forschungsprojekt an einem Ort ihrer Wahl selbstständig umzusetzen. Das Vorhaben kann an einer Forschungseinrichtung in Deutschland oder im Ausland durchgeführt werden, wobei die gastgebende Einrichtung das Vorhaben unterstützt. Die Förderung dauert in der Regel bis zu zwei Jahre. Der Antrag für ein Stipendium kann jederzeit gestellt werden.

Weitere Informationen


A - Z des Hochschulrechts
© dhv
A - Z des Hochschulrechts
T: Teilzeitprofessur

Teilzeit ist bei Professuren nicht gleich Teilzeit. Zu unterscheiden sind die Teilzeitbeschäftigung und die originäre Teilzeitprofessur.
Teilzeitbeschäftigung bedeutet, eine an sich volle Professur wird nachträglich mit reduzierter Arbeitszeit ausgeübt, etwa aus familiären Gründen. Der Status bleibt im Kern derselbe, reduziert wird lediglich zeitweise der Umfang der Arbeitsleistung. Demgegenüber ist die originäre Teilzeitprofessur eine Stelle, die von Anfang an in Teilzeit ausgeschrieben und besetzt wird, etwa um Praxisnähe im Lehrangebot oder Wissenstransfer zu sichern. Regelmäßig gilt dabei ein Mindestumfang von mindestens der Hälfte einer Vollzeitprofessur. In einigen Ländern gibt es auch nebenberufliche Professuren: Sie setzen typischerweise einen Hauptberuf außerhalb der Hochschule voraus und haben einen Umfang von weniger als der Hälfte.

Wo kommen solche Modelle häufig vor? Teilzeitprofessuren und nebenberufliche Professuren sind besonders in Kunst, Musik, Architektur und ingenieurwissenschaftlichen Fächern verbreitet. Sie werden vor allem dort genutzt, wo Hochschulen gezielt aktuelle Berufspraxis in die Lehre holen möchten, und sind oftmals auch an privaten Hochschulen anzutreffen.

Wichtig ist außerdem: Wird eine Professur unmittelbar als Teilzeitprofessur oder nebenberufliche Professur besetzt, ist in der Praxis auch an staatlichen Hochschulen mit einem Angestelltenverhältnis zu rechnen. 


Quelle: Justitiariat


Aus der Coachingecke

Konflikte im Team erkennen und lösen
© Andrii Yalanskyi / iStock.com
Konflikte im Team erkennen und lösen

Mit der Übernahme von Führungspositionen in der Wissenschaft – sei es als Nachwuchsgruppenleitung, sei es auf einer Juniorprofessur oder als Professorin oder Professor – tritt neben Aufgaben in Forschung, Lehre und Selbstverwaltung auch die Führung von Mitarbeitenden. Unerkannte oder schwelende Konflikte im Team können ein erheblicher Hemmschuh für ein fruchtbares Arbeitsumfeld und mithin für den Erfolg in Forschung und Lehre sein. Als Führungsperson sollten Sie daher Spannungen zwischen Teammitgliedern nicht ignorieren, sondern diesen auf den Grund gehen und gezielt Lösungsstrategien erarbeiten. Das setzt voraus, dass Sie von bestehenden Konflikten Kenntnis haben. Hierzu ist es erforderlich, nah am eigenen Team zu bleiben und Stimmungsveränderungen wahrzunehmen. Regelmäßig mit den einzelnen Mitarbeitenden zu sprechen, Interesse daran zu zeigen, was sie bewegt, sowie regelmäßige Teammeetings abzuhalten, sind wichtige Bausteine dafür. Sie sollten von Anfang an eine offene Gesprächskultur schaffen, in der Probleme und schwierige Teamdynamiken ohne negative Implikationen angesprochen werden können. Erfahren Sie von einem Konflikt, sollten Sie zunächst herausfinden, ob alle Mitglieder Ihres Teams involviert oder ob nur einzelne Personen betroffen sind. Sich alle Positionen objektiv anzuhören, sachlich zu bleiben und deutlich zu machen, dass Sie in dem Prozess nicht als Partei, sondern als unparteiisch moderierende Person auftreten, ist wichtig, um eine lösungsorientierte Aussprache zwischen den Konfliktparteien zu erreichen. Dies schließt nicht aus, sich auch selbst dahingehend zu hinterfragen, ob es möglicherweise von Ihrer Seite aus Verbesserungsbedarf gibt. So können beispielsweise unklar gebliebene Zuständigkeiten oder konkurrierende Aufgabenverteilungen Konflikte verursachen oder unnötig anheizen. Ziel sollte es sein, eine Lösung zu finden, die für alle Konfliktparteien akzeptabel ist. Transparenz und Verständnis für die gegnerische Position zu schaffen, ist der erste Schritt dorthin. Ist der Konflikt jedoch komplex und sind die Positionen festgefahren, sollten Sie sich nicht scheuen, sich mit der Personalabteilung in Verbindung zu setzen und sich professionelle Hilfe, beispielsweise durch eine Mediation, zu holen.



Quelle: Justitiariat


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Welcher Weg führt in die Leistungsspitze?

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Welcher Weg führt in die Leistungsspitze?

Früh übt sich, wer ein Meister werden will? Auf diesem Grundsatz baut oft auch die Nachwuchs- und Begabtenförderung auf, wenn sie auf ein langjähriges, intensives Training in einer Disziplin setzt. Eine neue, breit angelegte Überblicksstudie legt eine andere Sichtweise nahe. Spätere Spitzenleistungen beruhen demnach auf Abwechslung und einer breiter angelegten Qualifikation in Kindheit und Jugend. Dies hält ein Forschungsteam – unter anderem von der RPTU Kaiserslautern-Landau und der Universität Innsbruck – im Fachzeitschrift „Science“ fest. Das Team hatte 19 große Datensätze analysiert, die knapp 35.000 erwachsene Spitzenkräfte unter anderem aus Sport, Musik und Wissenschaft umfassen. Den Daten zu erwachsenen Spitzenkönnerinnen und Spitzenkönnern stellten die Forschenden Studienergebnisse zu Menschen gegenüber, die schon in jungem Alter Top-Leistungen in ihren jeweiligen Disziplinen erbrachten. Wer jung Spitzenleistung erbringt, tut das nicht unbedingt auch später, so die Studie. Über alle untersuchten Disziplinen hinweg zeigte sich vielmehr, dass der Schlüssel für langfristigen Erfolg auch in einer allmählichen Leistungsentwicklung und in einem langjährigen Engagement in verschiedenen Bereichen lag. Die Daten belegten: Wer sich nicht zu früh spezialisiert, sondern zwei bis drei Interessengebieten nachgeht, steht später wahrscheinlicher an der Weltspitze. Denn dank einer Interessenstreuung, so vermuten die Forschenden, entdeckten Talente im Laufe der Zeit ihre optimale Disziplin, schulten flexibles Denken und entgingen einseitigen Belastungen.


Quelle: RPTU

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